Laut dem Urteil des Landgerichtes München I vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20, verstößt die dynamische Einbettung von Google Fonts auf einer Website, ohne vorab die Einwilligung der Besucher der Website einzuholen, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Datenschutz-Grundverordnung.

Dies löst Schadensersatzforderungen und kostenpflichtige Unterlassungserklärungen gegenüber den Seitenbetreibern aus. Aufgrund dessen empfehlen Datenschutzbehörden in Deutschland den Seitenbetreibern zu prüfen, ob Google Fonts eingesetzt und wie der Dienst in die Website eingebunden wird.

Wir helfen Ihnen in diesem Zusammenhang gerne mit einer Ersteinschätzung sowie prüfen diese Materie in Kooperation mit unserem IT-Netzwerkpartner. Buchen Sie hierfür eine Ersteinschätzung im Rahmen einer digitalen Sprechstunde für 99 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Melden Sie sich bei uns unter dsb@dapex.eu

Auch beraten wir Sie über unseren Netzwerkpartner Maiss Rechtsanwälte zu den insoweit auftretenden rechtlichen Aspekten, z.B. zur Verhinderung oder Abwehr einer Abmahnung und Unterlassungsaufforderung.